Zum Schutz von Mitarbeitern und Patienten gilt im Evangelischen Krankenhaus ab Freitag, den 23.10., erneut ein generelles Besuchsverbot. Mit der Maßnahme reagiert das Krankenhaus auf den kontinuierlichen Anstieg der Corona-Fallzahlen im Kreis Soest und der angrenzenden Kreise.
Trotz des generellen Besuchsverbotes dürfen werdende Väter ihre Partnerin wie bisher bei der Geburt im Kreißsaal begleiten. Voraussetzung ist, dass sie gesund sind und keine Anzeichen eines Infektes zeigen. Eine Begleitung in den Operationssaal bei einem Kaiserschnitt sowie Besuche auf der Wochenbettstation sind allerdings vorerst auch für die Väter nicht mehr möglich.
Grundsätzlich gilt das Besuchsverbot auch für die Kinderklinik. Es besteht jedoch die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Kind eine Begleitperson stationär aufzunehmen. Diese Person, in der Regel ein Elternteil, wird vor der Aufnahme, wie jeder stationäre Patient im Evangelischen Krankenhaus, auf Covid-19 getestet. Um eine Eintragung des Virus in die Klinik zu verhindern, werden die Begleitpersonen gebeten, das Krankenhaus während des gesamten Aufenthaltes nicht zu verlassen.
Auch für Eltern, die ihre Kinder nach einer Operation im Aufwachraum begleiten wollen, kann es derzeit zu Einschränkungen kommen. Diese werden im Einzelfall gemeinsam mit den Eltern abstimmt.
Zudem können Ausnahmeregelungen zum bestehenden Besuchsverbot weiterhin in besonderen Notfallsituationen, bei schwerkranken Patienten und Patienten mit langem Krankenhausaufenthalt getroffen werden. Hierzu ist eine vorherige Absprache mit dem Ärztlichen Dienst oder dem Pflegedienst notwendig.
„Wir bewerten das aktuelle Infektionsgeschehen täglich. Dabei steht das Wohl unserer Patienten und aller Beschäftigten des Hauses im Mittelpunkt. Wir hoffen die Regelungen lockern zu können, sobald sich eine Entspannung der Lage abzeichnet“, so Franz Fliß, Geschäftsführer des EVK Lippstadt.