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Begleitperson
Sofern Sie als Patient/in eine Begleitperson mitnehmen möchten, kann diese zusammen mit Ihnen aufgenommen werden, ohne selbst behandelt zu werden. Die Kosten übernimmt - sofern die Anwesenheit medizinisch notwendig ist - Ihre Krankenkasse.
Bitte beachten Sie, dass eine Mitaufnahme ohne medizinische Indikation nur im Rahmen der vorhandenen Bettenkapazität möglich ist und wir diese als Wahlleistung in Rechnung stellen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Patientenaufnahme.
Begleitung von Kindern
Im EVK Lippstadt haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres ins Krankenhaus zu begleiten. Bei jüngeren Kindern übernehmen die meisten Krankenkassen die Kosten für die Mitnahme eines Elternteils als Begleitperson, so dass die Unterbringung und Verpflegung für Sie kostenfrei ist. Bei Kindern, die älter als acht Jahre sind, ist Ihre Unterbringung leider nur in Ausnahmefällen medizinisch indiziert, so dass für Sie Übernachtungskosten anfallen.