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Komfortleistungen
Ein Krankenhausaufenthalt ist immer ein Aufenthalt in ungewohnter Umgebung. Damit Sie sich bei uns wohlfühlen, bieten wir – neben den allgemeinen Krankenhausleistungen – Zusatzleistungen an. Möchten Sie diese nutzen, können Sie gegebenenfalls einen Wahlleistungsvertrag abschließen. Sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen in der Patientenaufnahme darauf an.
Folgende Zusatzleistungen bieten wir an:
Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer
- Ohne Chefarztbehandlung
- Einschließlich Komfortleistungen
Privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt
- Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
Ihren Angehörigen bieten wir die Möglichkeit, sich als Begleitperson aufnehmen zu lassen, ohne selbst behandelt zu werden. Die Kosten werden - sofern die Anwesenheit medizinisch notwendig ist - von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Bitte beachten Sie, dass eine Mitaufnahme ohne medizinische Indikation nur im Rahmen der vorhandenen Bettenkapazität möglich ist und Ihnen in Rechnung gestellt wird.
Im EVK Lippstadt haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind ins Krankenhaus zu begleiten. Die Kosten für eine Begleitperson bei Kindern bis zur Vollendung des achten Lebensjahres trägt Ihre Krankenkasse.