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Entlassung
Wann Sie entlassen werden, bestimmt die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt. Am Tag Ihrer Entlassung bekommen Sie einen vorläufigen Entlassungsbericht, den Sie bitte an den Hausarzt oder die Hausärztin weitergeben.
Wenn Sie nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus weiterhin Pflege oder auch Unterstützung im Haushalt benötigen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Wir verweisen Sie dann an unseren Sozialdienst oder versuchen Kontakte zu Organisationen herzustellen, die Ihnen helfen.
Um Ihnen oder Ihren Angehörigen die Vorbereitungen für die Entlassung aus dem EVK Lippstadt zu erleichtern, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Informationen vorbereitet.
Abrechnung
Als Patientin bzw. Patient der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie einen Teil der Kosten Ihres Krankenhausaufenthaltes selbst zahlen. Der Zuzahlungsbetrag wird vom Krankenhaus erhoben und an Ihre zuständige Krankenkasse weitergeleitet. Von der Zuzahlung ausgenommen sind:
- Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren
- Wöchnerinnen
- Patienten einer berufsgenossenschaftlichen Behandlung
Entlassmanagement
Mit dem 01. Oktober 2017 sind Krankenhäuser verpflichtet, für Entlassungen von gesetzlich versicherten Patienten in bestimmten Situationen im Anschluss an einen voll- oder teilstationären Aufenthalt, ein Entlassmanagement anzubieten.
Ziel ist es, die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten nach einer Krankenhausbehandlung weiter zu optimieren. Entlassmanagement bedeutet, dass wir uns in einem multidisziplinären Team - bestehend aus Ärzten, Pflegepersonal, Therapeuten, Sozialdienst und weiteren beteiligten Berufsgruppen - um Ihre Versorgung während und nach einem Aufenthalt in unserem Haus kümmern.
Auch nach Ihrer Behandlung im EVK Lippstadt stehen wir deshalb für Rückfragen zu Ihrem stationären Aufenthalt zur Verfügung.